ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Verbindliche Regeln für Tickets, Gruppen, Termine, Sicherheit und die Nutzung der Angebote von GLOW.
1. ANBIETER
K&H Entertainment GmbH
Weiherstraße 36
95448 Bayreuth
Deutschland
Geschäftsführer: Marco Konradi und Kenzo Habnitt
E-Mail: info@bouncepark.de
2. GELTUNGSBEREICH UND ANERKENNUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der K&H Entertainment GmbH über Eintrittskarten, Geburtstagspakete, Gruppenbuchungen, Gutscheine sowie die Nutzung der angebotenen Anlagen und Erlebnisse – unabhängig davon, ob der Vertrag online oder direkt vor Ort geschlossen wird.
Mit Abschluss der Buchung und, soweit wirksam einbezogen, mit dem Betreten der Anlage akzeptieren Besucher die jeweils gültige Fassung dieser Bedingungen. Eine zusätzliche schriftliche Verzichts- oder Haftungserklärung ist nicht erforderlich.
3. VERTRAGSSCHLUSS
Die Präsentation von Leistungen und Terminen auf der Website ist noch kein rechtlich bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Buchungsvorgang vollständig abgeschlossen wurde und der Anbieter eine Buchungsbestätigung übermittelt.
4. PREISE UND ZAHLUNG
Alle angegebenen Preise lauten auf Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Tickets, Pakete und Veranstaltungen sind grundsätzlich vor Beginn vollständig zu bezahlen. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Einlass oder Nutzung der gebuchten Leistung.
5. TICKETS, ZEITFENSTER UND EINLASS
Ein Ticket oder Paket gilt ausschließlich für das bestätigte Datum und das gebuchte Zeitfenster. Wer verspätet erscheint, hat weder Anspruch auf eine Verlängerung der Spiel- oder Nutzungszeit noch auf eine vollständige oder anteilige Erstattung.
Aus Sicherheitsgründen oder bei zwingenden organisatorischen Umständen darf der Anbieter den Einlass oder die weitere Nutzung verweigern.
6. GEBURTSTAGSPAKETE
Geburtstagspakete sind verbindlich gebuchte, termin- und zeitgebundene Leistungen. Die Mindestgröße einer Geburtstagsgruppe beträgt sechs Kinder.
Verschiebung: Bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kann ein Geburtstagspaket einmal kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden.
Kurzfristige Absage: Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erst am Veranstaltungstag verfällt das gebuchte Paket. Für jeden gebuchten Teilnehmer wird in diesem Fall ein Wertgutschein über 25,00 € ausgestellt. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.
7. TEILNEHMERREDUZIERUNG UND NO-SHOW
Alle Buchungen sind verbindliche, termin- und zeitgebundene Leistungen. Eine Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Änderung mindestens 48 Stunden vorher: Werden vollständig ausfallende Teilnehmer rechtzeitig gemeldet, wird der entsprechende Buchungswert zu 100 % als Wertgutschein gutgeschrieben oder – nach Wahl des Anbieters – kostenfrei umgebucht.
Änderung am Veranstaltungstag bei Geburtstagspaketen: Bei mehr als sechs gebuchten Kindern wird für jedes nicht erschienene Kind ein Wertgutschein über 25,00 € ausgegeben. Wurden genau sechs Kinder gebucht und eines erscheint nicht, entsteht wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kein Gutscheinanspruch. Bereits im Paket enthaltene Speisen und Getränke bleiben davon unberührt.
Einzeltickets und Spielzeiten: Erscheint eine Person weniger, beträgt der Wertgutschein bei 120 Minuten 20,00 €, bei 90 Minuten 15,00 € und bei 60 Minuten 10,00 €.
Ohne vorherige Mitteilung verfällt die Buchung ersatzlos.
8. RABATTAKTIONEN UND SONDERANGEBOTE
Rabatte, Aktionspreise und Gutscheincodes aus Newslettern, E-Mail-Aktionen oder sonstiger Werbung gelten nur für neue Buchungen innerhalb des jeweils genannten Aktionszeitraums. Sie können nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Buchungen angewendet werden. Ein Anspruch auf Stornierung und anschließende Neubuchung zum Aktionspreis besteht nicht.
9. GUTSCHEINE
Gutscheine sind übertragbar, sofern beim jeweiligen Gutschein nichts anderes angegeben ist. Sie können nur innerhalb ihrer ausgewiesenen Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung ist ausgeschlossen.
10. TEILNAHME, SICHERHEIT UND HAUSORDNUNG
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Den Sicherheitsregeln, der Hausordnung und den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die betreffende Person ohne Erstattungsanspruch von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Für Minderjährige gelten die jeweils veröffentlichten Alters-, Begleit- und Aufsichtsregeln.
11. HAFTUNG
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; sie ist auf den vorhersehbaren, für den Vertrag typischen Schaden begrenzt.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, die Missachtung von Sicherheitsvorgaben oder eigenes Verschulden entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und sonstige persönliche Sachen wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
12. HÖHERE GEWALT UND BETRIEBSUNTERBRECHUNG
Bei höherer Gewalt, technischen Störungen, notwendigen Wartungsarbeiten oder behördlichen Anordnungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Beträge können nach Entscheidung des Anbieters erstattet oder als Gutschrift für einen Ersatztermin verwendet werden.
13. DATENSCHUTZ
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der K&H Entertainment GmbH.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist der Sitz des Anbieters maßgeblich.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB vollständig oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
STAND & HINWEIS
Stand: 19. Juli 2026. Inhaltlich auf Grundlage der veröffentlichten AGB der K&H Entertainment GmbH für Bouncepark erstellt und für GLOW sprachlich angepasst. Vor dem produktiven Einsatz sollte die Fassung insbesondere im Hinblick auf die konkrete GLOW-Buchungsstrecke juristisch geprüft werden.